#Annahme / #Modell eines #geordneten #Verfahrens zur #Zeit der #archaischen #Siedlung zur #Durchsetzung einer #Berechtigung an #Gütern / #Rechtsposition.
#Begriff des #ven für #gleichberechtigte #Siedler ist nicht in #Quellen #überliefert.
vgl #Vindikation §985 #BGB #Herausgabeanspruch
#ius: #friedliche #Ordnung; #Frieden als #Zustand der #Gemeinschaft; #später: #Recht
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 6. Sitzung
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#Gleichsetzung, also #Verwechslung, von #staatlichem und #sozialem #Unwerturteil, bzw. #Werturteil;
Der #Einsatz des #Strafrechts zum #Rechtsgüterschutz sei #notwendig, wenn ein #Verhalten über sein #Verbotensein hinaus in besonderer #Weise #sozialschädlich und für das #geordnete #Zusammenleben der #Menschen #unterträglich, seine #Verhinderung #besonders #dringlich ist.
#BVerfG NJW 2008, 1137
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Bettina #Weißer - #Einführung #Strafrecht
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Der #Wahrheitsbegriff des #Bundesverfassungsgericht(es).
#Wahrheit ist #bestimmt(e) #Erkenntnis, die durch den #Versuch ihrer #Ermittlung in #Form(en) von #Denken #hervorgebracht werden kann.
#Bestimmt meint #digital die #Unterscheidung #wahr / #falsch;
Das #Denken habe #methodisch #geordnet, #kritisch #reflektierend und #diskursiv zu sein;
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#Bundesverfassungsgericht: Für #Wahrheitsfindung sei #ruhig(er) und #geordnet(er) #Ablauf #erforderlich.
#Erforderlichkeit #Wahrheit Verfahren
#Institutionalisierung diene dem #Gewinn(en) #persönlich(er) #Distanz, die für #objektiv(e) #Entscheidung #notwendig sei.
#BVerfGE 28, 21 (26);
#Köhler #BGB #Allgemein(er) #Teil, §1 #Recht- und #Rechtsquelle(n); Rn. 5-10;
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