#Minijob|er aufgepasst: Ihr habt Anspruch auf #Feiertagsvergütung, wenn der #Feiertag auf einen Tag fällt, an dem ihr ansonsten gearbeitet hättet. Die Vergütung berechnet sich wie Urlaubsentgelt oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 13 Monate. Nicht alle Personalabteilungen halten sich daran!
Auf den Seiten der Minijob-Zentrale findet ihr ausführliche Infos rund um eure Rechte. https://minijob-zentrale.de #Minijob #geringfügigBeschäftigte #520Eurojob
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