#Unterscheidung von #Defensivnotstand §228 #BGB und #Aggressivnotstand §904 #BGB
-> Woher rührt #Gefahr
§228 BGB: Von #Sache
§904 BGB: Nicht von der #Sache, #Gefahrenabwehr macht #Eingriff in #Sache #notwendig, von der #Gefahr nicht ausgeht.
#Abwägungskriterium entsprechend #unterscheidbar:
#Aggressivnotstand #eindeutig #überwiegendes #geschütztes #Interesse des #Rechtsgutes, das #verteidigt wird.
#notstand #unterscheidung #Defensivnotstand #BGB #Aggressivnotstand #gefahr #sache #gefahrenabwehr #eingriff #notwendig #Abwägungskriterium #unterscheidbar #eindeutig #Überwiegend #geschützt #interesse #Rechtsgut #verteidigt #stgb #Auffangrechtfertigungsgrund #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#ExAnte - #Fall #rechtfertigender #Pflichtenkollision in #Unterscheidung zum #rechtfertigenden #Notstand nach §35 #StGB bei dem das #geschützte #Interesse das #beeinträchtigte #wesentlich #überwiegen müsste.
#Rechtfertigende #Pflichtenkollision: #ultra #posse #nemo #obligatur
#ExPost
- h.M. #Vorrang der #Unterlassungspflicht; #Unterlassen des #Abkoppeln von #Beatmungsgerät
- #Alternative #Behandlungspflicht
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#Unterscheidung von #Wahrheit als #amateurhaftem #Projekt im #Unterschied zum #absoluten #Wert #geschützt von #höherer #Authorität.
Die #authentische #Glaubwürdigkeit stützt sich in der #Form #persönlicher und #institutioneller #Authentizität auf #Vertrauen, das durch #Korrekturen iSv. #Anschlussverweigerungen #bekräftigt wird und durch #Korruption #verloren geht.
#Institution; #Institutionalisierung
Jill Walker #Rettberg - #Blogging, #Digital #Media and #Society #Series; S. 91ff.
#unterscheidung #wahrheit #amateurhaft #projekt #unterschied #absolut #Wert #geschützt #höher #Authorität #authentisch #glaubwürdigkeit #form #persönlich #institutionell #Authentizität #vertrauen #korrektur #anschlussverweigerung #bekräftigt #korruption #verloren #institution #institutionalisierung #Rettberg #blogging #digital #media #society #series
Durch die #grundgesetzlich #garantierte #Religionsfreiheit und #Gewissensfreiheit nach #Art. 4 Abs. 1 GG werde nicht nur #innere #Überzeugung, sondern auch nach #außen #gerichtete #religiöse #Betätigung #geschützt, unter die die #Gewährung von #Kirchenasyl falle.
§27 #StGB Als #Gehilfe wird #bestraft, wer #vorsätzlich einem #anderen zu dessen #vorsätzlich #begangener #rechtswidriger #Tat #Hilfe #geleistet hat
#SZ, 9.04.2021 #Abtei #Münsterschwarzach - #Mönch #gewährt #Kirchenasyl
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#Objektive #Grundrechtsgehalte
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
#Mehrpolige #Grundrechtsverhältnisse:
Indem die #Rechte einer #Person #geschützt werden, wird in #Rechte #anderer #Personen eingegriffen.
#Corona: Für den #Schutz des #Lebens #älterer #Bevölkerungsgruppen wird gesamte #Bevölkerung in #Bewegungsfreiheit #eingeschränkt;
#Untermaßverbot: #Mindestmaß an #Schutz muss #garantiert sein
#objektiv #Grundrechtsgehalt #grundrechtlich #Schutzpflicht #Mehrpolig #Grundrechtsverhältnis #recht #person #geschützt #andere #corona #schutz #leben #älter #Bevölkerungsgruppe #Bevölkerung #bewegungsfreiheit #eingeschränkt #Untermaßverbot #Mindestmaß #garantie #allgemein #Grundrechtslehre #eingriff #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates
#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
#frage #verwechslung #mensch #Rechtssubjekt #Grundgedanke #Schutzwürdigkeit #Schutzbedürftigkeit #grundrechtlich #geschützt #Wert #unabhängig #subjektiv #Inanspruchnahme #grundrechte #Einrichtungsgarantie #objektiv #Wertentscheidung #Schutzpflicht #staat #Schutzzweck #institution #Einzeln #Grundrechtsträger #vorlesung #Nußberger
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung
#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten
-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben
#Kernbereich des #Vereinsbestandes
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #geschützt #verhalten #prinzip #frei #soziale #Gruppenbildung #Vereinsautonomie #Gründung #zweck #Rechtsform #name #satzung #Sitz #Vereinigung #Beitritt #Verbleib #Vereinsspezifisch #Betätigung #vereinsleben #Kernbereich #Vereinsbestand #organisationszwang #verein #gesellschaft #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
#Abhängig von #Art der #Beeinträchtigung, #Verwendung #technischer #Hilfsmittel und #verfolgtem #Zweck;
#Durchsuchung; #Verwendung #technischer #Hilfsmittel;
-> #Schrankenschranke je #Richtervorbehalt
#Absolute #Grenze: #Schutz des #Intimbereichs, #geschützt durch #Menschenwürde Art. 1 GG
#Unterscheidung #präventiver und #repressiver #Schutz
#Unverletzlichkeit #wohnung #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #abhängig #art #Beeinträchtigung #verwendung #technisch #hilfsmittel #verfolgt #zweck #durchsuchung #Schrankenschranke #richtervorbehalt #absolut #grenze #schutz #Intimbereich #geschützt #menschenwürde #unterscheidung #Präventiv #repressiv #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG
#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Staatliche #Maßnahmen, die die als #Familie #geschützte #Lebensgemeinschaft im #immateriell #persönlichen oder #materiell #wirtschaftlichen #Bereich #beeinträchtigen
#Abgrenzung: #Ausgestaltung des #Instituts #Familie als #normgeprägtes #Grundrecht
#Rechtfertigung des #Eingriff:
#Vorbehaltlos; #Kollidierendes #Verfassungsrecht
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG
#Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten umfasst:
#Recht auf #Eheschließung
#Recht auf #eheliches #Zusammenleben
#Recht auf #Ehescheidung und #Folgen
#Fallgruppen:
#Entscheidung über #Ehenamen #BVerfGE 104, 373, 387
#Entscheidung für #gemeinsame #Wohnung (#BVerfGE 114, 316, 335)
#Negative #Eheschließungsfreiheit #BVerfGE 56, 363, 384
#schutz #ehe #familie #ehelich #kinder #Schutzbereich #geschützt #verhalten #recht #Eheschließung #zusammenleben #Ehescheidung #folgen #Fallgruppe #entscheidung #Ehenamen #BVerfGE #gemeinsam #wohnung #negativ #grundrechte #Nußberger #Eheschließungsfreiheit #vorlesung
#Grenze des #Normzweck § 223 #StGB #Körperverletzung
#Fraglich ob #Delikte #bloßer #seelischer #Beeinträchtigung in #Strafbarkeit #aufgenommen wird;
#Physischer #Körper als #geschütztes #Rechtsgut; #Differenzierung wenn #seelische #Beeinträchtigung #physische #Beeinträchtigung zur #Folge hat.
#Fraglich ob #bloße #Dispositionsfreiheit des #Opfers von der #Vorschrift #umfasst ist.
#Selbstbestimmungsrecht (nur) zu #berücksichtigen.
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#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB
#Geschütztes #Rechtsgut: #Körperintegrität & #Selbstbestimmungsrecht
#Insofern #Grenzfall bzgl #Dispositionsfreiheit des #Opfers als #Körperverletzung #umfasst, selbst wenn #Körperintegrität nur #nachrangig #betroffen;
#Grenzfall #Embryo: Kein #voller #Lebensschutz. #Körperverletzungsdelikt(e) greifen erst, wenn #Auswirkungen der #Körperverletzung nach (!) der #Geburt (noch) #feststellbar sind.
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Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann
#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;
#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
#Berufsfreiheit #gg #Deutschengrundrecht #jedermann #niemand #persönlich #Schutzbereich #Wortlaut #deutsch #ausländer #Subsidiär #handlungsfreiheit #geschützt #eu #diskriminierungsverbot #aufgrund #Staatsangehörigkeit #entsrechend #ausfüllen #Juristische #person #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gewissensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 S. 1 #GG
#Definition #Gewissen
#BVerfGE, #Beschluss vom 26.08.1992 - 2 BvR 478/92
#Ernste #sittliche, d.h. an den #Kategorien von #Gut und #Böse #orientierte #Entscheidung, die man als für sich #bindend und #unbedingt #verpflichtend #innerlich #erfährt.
#Unterscheidung von #Forum #Internum und #Forum #Externum
#Geschützt(e) #Handlung(en): #Weit(es) #Verstännis; #Glaubensgeleitete #Tätigkeit
12,2 #Grundrechte #Nußberger
#Verstännis #Gewissensfreiheit #gg #definition #gewissen #BVerfGE #beschluss #ernst #sittlich #kategorie #gut #böse #orientiert #entscheidung #bindend #Unbedingt #verpflichtend #innerlich #erfährt #unterscheidung #forum #internum #Externum #geschützt #handlung #Weit #Glaubensgeleitet #tätigkeit #Religionsverfassungsrecht #grundrechte #Nußberger
#Falsche #Angaben machen, um sich in ein #Unternehmen einzuschleichen ist nicht durch #grundgesetzliche #Pressefreiheit geschützt. Die #Verbreitung der #rechtswidrig #erlangten #Information ist dagegen #geschützt.
Zu #rechtswidrig #beschafft(en) #Information(en)
#BVerfGE 66, 116 #Wallraff / #Bildzeitung
#Bedeutung der #Informationen für die #Unterrichtung der #Öffentlichkeit und für die #öffentliche #Meinungsbildung muss #Rechtsbruch #überwiegen.
#falsch #Angabe #unternehmen #Grundgesetzlich #pressefreiheit #verbreitung #rechtswidrig #erlangt #information #geschützt #beschafft #BVerfGE #wallraff #bildzeitung #bedeutung #Unterrichtung #öffentlichkeit #öffentlich #meinungsbildung #rechtsbruch #überwiegen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Schutzbereich des iSv #zentrale(r) #Fragestellung(en) zu #Art. 2 Abs. 1 #GG
#Schutz der #biologisch(en) #physisch(en) #Existenz #jede(s) #Mensch(en) vom #Zeitpunkt ihres #Entstehen(s) bis zum #Eintritt des #Tod(es) #unabhängig von den #Lebensumstände(n) des #Einzelne(n), seiner #körperlich(en) und #seelisch(en) #Befindlichkeit, #gegen #staatlich(e) #Eingriff(e) #geschützt.
#Bio #Biologie #Jedermann #Schutzrecht
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
#Schutzbereich #zentrale #fragestellung #art #gg #schutz #biologisch #physisch #existenz #jede #mensch #zeitpunkt #entstehen #eintritt #tod #unabhängig #Lebensumstände #einzelne #körperlich #seelisch #Befindlichkeit #gegen #staatlich #eingriff #geschützt #bio #biologie #jedermann #Schutzrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Fragen zu #AGG #Merkmal(en) wie #Parteimitgliedschaft oder #Mitgliedschaft in #Gewerkschaft(en) im #Sinn von #Weltanschauung nach § 1 AGG sind #besonders #rechtfertigungsbedürftig nach § 8 ff. #AGG oder #unzulässig.
#Ausnahme in #Deutschland: #Privilegierung von #Tendenzbetrieb(en).
§ 118 #BetrVG: #Zweckbestimmung #gerichtet auf bestimmte #geschützt(e) #Ziel(e).
#Frage nach #Hierarchie zw. #BetrVG und #AGG;
#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht, Marita #Körner, 06.05.2021
#Tendenzbetrieb #AGG #merkmal #Parteimitgliedschaft #Mitgliedschaft #gewerkschaft #sinn #Weltanschauung #besonders #rechtfertigungsbedürftig #unzulässig #Ausnahme #deutschland #Privilegierung #betrvg #Zweckbestimmung #gerichtet #geschützt #ziel #frage #hierarchie #vorlesung #Arbeitsvertragsrecht #Körner
Der #Grundrechtsträger von #Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sei durch die #Möglichkeit #rechtlich(er) #Gegenmaßnahme(n) im #Einzelfall vor #Entscheidung(en) in #Form von #Organisationsnorm(en) #geschützt, die die #Wissenschaftsfreiheit #verletzen.
#Organisationszwang #Institution #Grundgesetz #Gemeinschaftsbezogenheit #Gemeinschaftsgebundenheit
#BVerfGE 111, 333 (355)
#Grundrechtsträger #Wissenschaftsfreiheit #möglichkeit #rechtlich #Gegenmaßnahme #einzelfall #entscheidung #form #Organisationsnorm #geschützt #verletzen #organisationszwang #institution #grundgesetz #Gemeinschaftsbezogenheit #Gemeinschaftsgebundenheit #BVerfGE