#Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(#Gesundheitsdatennutzungsgesetz – #GDNG)
Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur #Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der #Digitalisierung des #Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der #Versorgungsqualität in #Deutschland. Die Nutzung umfassender #Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen #Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische #Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.
Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die #Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle #Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen #Ausstattung oder den digitalen #Fähigkeiten der #Versicherten abhängt.
Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass #Sozialdaten nur #anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden #Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller #Diskriminierung aufgrund ihrer #Gesundheitshistorie zu schützen.
Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden #Datenschutz und die #Prävention von #Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen #Evaluationsvorschrift im #Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.
Ausführliche Stellungnahme des @paritaet (pdf) https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Selbsthilfe-Forum-chronisch-Kranker/doc/2023-08-14_Stellungnahme_GDNG_Parit%C3%A4t_final.pdf
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RT @DasRechtsportal
#TagdesGrundgesetzes 🧵 Fakten statt Phrasen: Das #Grundgesetz ist mehr als ein #Gesetzestext. Es ist ein #Kulturgut, das nicht nur juristisch ausgebildete Menschen, sondern viele Mitglieder unserer Gesellschaft stolz macht. (1/3)
#tagdesgrundgesetzes #grundgesetz #gesetzestext #kulturgut
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#TagdesGrundgesetzes 🧵 Fakten statt Phrasen: Das #Grundgesetz ist mehr als ein #Gesetzestext. Es ist ein #Kulturgut, das nicht nur juristisch ausgebildete Menschen, sondern viele Mitglieder unserer Gesellschaft stolz macht. (1/3)
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Hat die MA19 die 50% doch tatsächlich verhindert…
#Bauordnung #Wien #WBauO #Architektur
Wiener #Bauordnungsnovelle überraschend heute (nicht am 29.11.!) im Landtag. Soll in dieser Fassung (Link #Gesetzestext: https://www.wien.gv.at/ma08/hist-gesetzesentwurf/2018/beilage-27-18.pdf) beschlossen werden. ACHTUNG: viele Punkte („#Gaube“, „#Erker“) sind am Tag nach #Kundmachung in Kraft, eventuell also …
https://twitter.com/Ziviltechniker/status/1065583432309317633
#gesetzestext #gaube #kundmachung #bauordnung #wien #wbauo #architektur #bauordnungsnovelle #erker
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Wiener #Bauordnungsnovelle überraschend heute (nicht am 29.11.!) im Landtag. Soll in dieser Fassung (Link #Gesetzestext: https://www.wien.gv.at/ma08/hist-gesetzesentwurf/2018/beilage-27-18.pdf) beschlossen werden. ACHTUNG: viele Punkte („#Gaube“, „#Erker“) sind am Tag nach #Kundmachung in Kraft, eventuell also ab morgen!
#bauordnungsnovelle #gesetzestext #gaube #erker #kundmachung