@MartinRost @datenschutz, sofern noch nicht bekannt:
Anlage zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V referenziert in Nr. 2.3 auf die Anwendung der #SDM-Methodik.
"Die Risikobewertung orientiert sich am Standard-Datenschutzmodell (#SDM) der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz und den dort definierten #Gewährleistungszielen." #DSMS #Datenschutz
#sdm #gewahrleistungszielen #DSMS #datenschutz