#Frage nach #Anwendbarkeit des #Rückwirkungsverbot auf #Maßregel(n) der #Besserung und #Sicherung nach § 61 #StGB.
#Maßregel(n) gehören #Systematisch eigentlich nicht zum #StGB; #Abstandsgebot sei zu #wahren, wenn das der #Fall ist, habe die #Maßregel keine #funktional(e) #Identität zur #Strafe, wodurch #Rückwirkungsverbot #gewahrt wird.
#Rostalski #Strafrecht I, 03a
#sicherung #stgb #frage #Anwendbarkeit #Rückwirkungsverbot #Maßregel #Besserung #systematisch #strafe #gewahrt #Rostalski #strafrecht #Abstandsgebot #wahren #fall #funktional #identität