· @Kavah
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Ich hab mir das ganze mal angeschaut. (GG 12a)

Eigentlich kann jeder den Kriegsdienst wegen Gewissen verweigern, auch bei einer mobilmachung (man kann auch jetzt schon verweigern) Dann kriegt man als Reservist Zivildienst angeordnet, wenn "männlich" drin steht. Wenn man ausgemustert wurde, weiß ich nicht wie es dann aussieht. Wahrscheinlich wird individuell entschieden, für welche Arbeit man sich eignet?

Wenn "weiblich" drin steht, kann man aber auch zum zivilen Dienst verpflichtet werden, sofern die Freiwilligen nicht reichen. Sehe da nicht den unterschied zu Männern, die verweigert haben. Vielleicht kommen letztere zuerst dran, und wenn die nicht reichen, auch die Frauen?

Im Gesetz steht halt nichts zu divers oder NA, aber ich vermute mal am Ende machen sie es eh wie sie wollen. Zwangsarbeit würde, unabhängig vom Geschlecht, auch möglich sein.

#selbstbestimmungsgesetz #Verteidigungsfall #gg12a

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