Die vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments
Unverzüglich ist die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments nur, wenn sie zeitlich unmittelbar erfolgt. Hierbei hängt es
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Vor dem Hintergrund der aktuellen Instabilität im #Anwaltspostfach (#beA) schon seit 3 Tagen: interessanter Artikel aus dem Anwaltsblatt (#BGH zu den Anforderungen an die #Glaubhaftmachung einer Störung): https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/beA-Versand-voruebergehende-Stoerung
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