Anfechtung – und die gesetzliche Vermutung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes
Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können.
Bereits mit Urteil vom 06.0
https://www.insolvenzlupe.de/?p=57573
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