Gemäss dem Gleichstellungsgesetz ist es ein Verstoss, eine Frau nicht anzustellen, weil sie eine Frau ist. Kein Verstoss ist allerdings, die Nichtanstellung einer Bewerberin mit der Begründung, sie sei lesbisch. Um dies zu korrigieren hat der Nationalrat mit 120 zu 55 Stimmen (bei zehn Enthaltungen) die Motion Nr. 23.3238 «Gleichstellungsgesetz präzisieren» angenommen.
https://stinknormal.blog/2023/06/15/das-gleichstellungsgesetz-praezisieren/
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LIVE 138. Plenarsitzung #LTBY: Erste Lesung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung Bayerisches #Gleichstellungsgesetz.
📃 Hier der Entwurf: https://www.bayern.landtag.de/plon-webanzeige/dokumentanzeige?nr=27050&wp=18&format=pdf
📺 Und hier geht's zum Livestream: https://www.bayern.landtag.de/
Ab 14 Uhr die 138. Plenarsitzung #LTBY live mitverfolgen auf https://www.bayern.landtag.de/! 📺
Heute u.a. mit einer Aktuellen Stunde auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & einer Ersten Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung Bayerisches #Gleichstellungsgesetz.