#ichbinarmutsbetroffen
#IchBinArmutsbetroffen
Meine Wunschliste, so auf die Schnelle, kurz und unvollständig:
1️⃣ für #Sozialleistungsbezieher {#Grundsicherung #Aufstocker #Hartz4 #Bürgergeld #Erwerbsminderungsrente #Altersrente} #grundsätzlich kostenfreie #Internetflatrate (Bezug: jetzige #Regelsätze #Regelleistungen)
für Handy|s, Smartphone|s, welche 2️⃣ ebenfalls in den Leistungen enthalten sein müssen, um den Grundstock für
3️⃣ eine echte ❗ gesellschaftliche #Teilhabe zu legen.
#IchBinArmutsbetroffen #Sozialleistungsbezieher #grundsicherung #Aufstocker #hartz4 #bürgergeld #Erwerbsminderungsrente #Altersrente #grundsätzlich #InternetFlatrate #Regelsätze #Regelleistungen #teilhabe
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Alles, was für dich keine Bedeutung hat, fließt einfach an dir vorbei.
Aus guten Bewertungen werden irgendwann schlechte und daraus werden Hass und Hetze. Und das soll im Fedivers nicht entstehen.
#keineBewertung #grundsätzlich #fedivers
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 3 GG
Ne bis in #idem
-> #Dieselbe #Tat: #Prozessualer #Tatbegriff:
#Geschichtlicher #Vorgang den #Angeklagter #verwirklicht haben soll
#Bestrafung im #Rahmen verschiedener #Bestrafungssysteme:
#Kriminalstrafe, #Ordnungswidrigkeit, #Disziplinarstrafe, #Verwaltungsstrafe
-> #Grundsätzlich #möglich unter #Beachtung des #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
#Rechtsschutzgarantie #Justizgrundrecht #grundrechtsgleich #recht #Grundwissen #idem #Dieselbe #Tat #prozessual #Tatbegriff #Geschichtlich #Vorgang #angeklagt #verwirklicht #bestrafung #Rahmen #Bestrafungssystem #Kriminalstrafe #ORDNUNGSWIDRIGKEIT #Disziplinarstrafe #Verwaltungsstrafe #grundsätzlich #möglich #Beachtung #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Ungleichbehandlung durch #Verwaltung und #Gerichte
-> #Gleichmäßige #Vollziehung der #Gesetze
Bei #zwingendem #Recht #grundsätzlich kein #Problem; #Ausnahme: #Willkür
Aber: #Selbstbindung der #Verwaltung bzgl. #Ermessen und #Auslegung #unbestimmter #Rechtsbegriffe
-> #Gleichmäßige #Entscheidung über #Rechtsstreitigkeiten
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtfertigung #Ungleichbehandlung #verwaltung #gericht #Gleichmäßig #Vollziehung #gesetz #zwingend #recht #grundsätzlich #problem #Ausnahme #willkür #Selbstbindung #Ermessen #auslegung #unbestimmt #Rechtsbegriff #entscheidung #Rechtsstreitigkeit #Rechtsanwendungsgleichheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber
-> #grundsätzlich #notwendig
-> #Zulässig, wenn #realitätsgerecht #idealtypischer #Fall #zugrunde liegt
-> #Hinzunehmen:
#Härte nur unter #Schwierigkeiten #vermeidbar;
Nur #geringe #Fallzahl #betroffen;
Kein #intensiver #Verstoß gegen #Gleichheitssatz;
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit durch den #Gesetzgeber
-> #Grundsätzlich #weiter #Gestaltungsspielraum
-> Nicht #Sachwidrig: #Willkürformel: #Gleichheitssatz ist #verletzt, wenn #Bestimmung als #willkürlich #bezeichnet werden muß. #BVerfGE 1, 14
-> #Neue #Formel: #Idee der #Verhältnismäßigkeit: #Relation der #Ungleichbehandlung zur #Intensität der #Ungleichheit
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtfertigung #Rechtsetzungsungleichheit #Gesetzgeber #grundsätzlich #Weit #Gestaltungsspielraum #sachwidrig #Willkürformel #verletzt #bestimmung #willkürlich #bezeichnet #BVerfGE #neu #Formel #idee #verhältnismäßigkeit #relation #Ungleichbehandlung #Intensität #ungleichheit #Rechtssetzungsgleichheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Es ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde
#Grundrechtsschutz für #Banalitäten?
-> #Reiten im #Walde
#BVerfGE 80, 137
#Problematik der #Auslegung des #Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 GG
-> #Mehrheitsmeinung: Ja, #vorbehaltlich Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG: #Rechte #Anderer, #Ordnung, #Sitte
#Banalität #auslegung #Wortlaut #vorbehalt #andere #ordnung #Sitte #vorlesung #grundrechte #Nußberger #allgemein #handlungsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #alles #erlaubt #ausdrücklich #verboten #grundsätzlich #besonders #Grundrechtsschutz #reiten #wald #BVerfGE #Problematik #Mehrheitsmeinung #recht
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Es ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde.
#Ausnahmen: #Präventives #Erlaubnisverfahren bei #bestimmter #Gefahrenlage:
#Autofahren nur mit #Führerschein; #Baugenehmigung, #Berufszulassung
Nur #Ausnahmebewilligung bei #Waffen
#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Tetrarchie unter #Diokletian
#Einführung einer #Zwangsverwaltung;
#Unterscheidung zur #grundsätzlich im #Rahmen #privater #Verhältnisse #freier #Ordnung;
#Beispiel des #Höchstpreisedikt von 301 zur #Bekämpfung von #Währungsverfall / #Inflation
#Konsequenz: #Schattenwirtschaft
#Privatrecht im #Dienst #gemeinsamer #Interessen;
#Tetrarchie; #Spätantike; #Höchstpreis; #Kaiserkonstitution
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Begründung für die #Übernahme #statistischer und #gutachterlicher
#Einschätzungen
Die #Verurteilung auf #alternativer #Tatsachengrundlage ist #grundsätzlich #zulässig; Vgl.
#Totschlag § 212 #StGB: Wer #einen #Menschen #tötet... -> #Schutz des #Rechtsgut #Leben;
Das #Prüfverfahren für die #Zulassung #erfolgt auf #Grundlage #statistischer #Erwägungen. #Insofern #Übertragung von #Statistik auf #Strafbarkeitsvoraussetzungen #denkbar;
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#Staatlicher #Eingriff in das #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1
#Grundsätzlich #möglich im #Sinn des #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 im #Unterschied zu Art. 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 1.
#Insofern ist #staatlich #praktizierte #Folter #grundgesetzlich nicht #möglich, ein #finaler #Rettungsschuss (#Erschießen eines #Geiselnehmer) jedoch schon.
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#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
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#Weit(er) #Körperbegriff der §§ 223 ff. #StGB
#Teleologisch(e) #Auslegung #BGH: #Körper als #Instrument der #Freiheitsentfaltung des #Einzelne(n)
#Seelisch(e) #Beeinträchtigung erfüllt den #Tatbestand des § 223 #grundsätzlich #allein(e) ohne #körperlich(e) #Auswirkung nicht.
#Rostalski #vorlesung #Strafrecht I 03
#Joecks #Studienkommentar #StGB
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#Unterscheidung von #Arbeitsrechtlicher #Gleichbehandlungsgrundsatz auf #Basis von Art. 3 Abs. 1 #GG und #AGG - #Allgemeines #Gleichbehandlungsgesetz
Auch im #Arbeitsrecht gilt #grundsätzlich #Vertragsfreiheit. Entsprechend sind auch #unterschiedliche #Arbeitsverträge im #Unternehmen #möglich.
#Unterschiedliche #Vergütung kann nur der #Fall sein, wenn #Entgelthöhe nicht in #Tarifvertrag #geregelt ist.
#Diskriminierungsschutz #Diskriminierungsverbot
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
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#Frauen in #gesellschaft(lichen) #Eliteposition(en)
#Ungleich(gewichtete) #Verteilung über verschiedene #Sektoren #Politik, #Wirtschaft, und #Kultur
Eher #erfolgreich: Politik, #Justiz und #öffentlich-rechtliche #Fernsehanstalt(en), #Grundsätzlich: Nur dort, wo #explizit(e) oder #implizit(e) #Quotenregelung(en)
#Elite #Eliteforschung #Sozialstruktur
Michael #Hartmann - #Sozial(e) #Ungleichheit - Kein #Thema für die #Elite(n)? S. 39ff.
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