Zur #Anwendbarkeit der #DSGVO im #Zivilgerichtsverfahren
Auch bei der Vorlegung von Beweismitteln in Zivilgerichtsverfahren gilt grundsätzlich die DSGVO.
Die widerstreitenden Interessen der betroffenen Personen sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
#Grundsatz der #Datenminimierung
EuGH, Urteil vom 02.03.2023, C‑268/21
#Anwendbarkeit #dsgvo #zivilgerichtsverfahren #verhaltnismaßigkeitsgrundsatz #grundsatz #datenminimierung
Der #Grundsatz allgemeiner #Gleichbehandlung lautet übrigens nicht:
"Verhalte Dich allen gegenüber wie ein gewissenloses #Arschloch."
Ich mein ja nur ...
#arschloch #gleichbehandlung #grundsatz
#Grundsatz der #Selbstbelastungsfreiheit
Erzwingbare selbstbelastende Angaben und nemo tenetur
"Sie müssen reden. Und alles kann gegen Sie verwendet werden."
Gastbeitrag von Dr. Sarah Zink
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafverfahren-beweise-verbot-informationen-behoerden/
#grundsatz #Selbstbelastungsfreiheit