"#Bundesnetzagentur erklärt den teuren Ersatzversorgungs-Trick für illegal"
»Einige #Gas- und #Strom|versorger verweigern neuen Kunden den Wechsel in den #Grundversorgung|s-Tarif. [...] Das ist nicht zulässig [...].
Weder eine Kündigung des bisherigen Vertrags durch den Kunden noch durch den Lieferanten führe dazu, dass dieser Kunde nicht in den #Grundversorgertarif wechseln darf, sondern erst einmal in die teurere #Ersatzversorgung muss.«
#bundesnetzagentur #gas #strom #grundversorgung #grundversorgertarif #ersatzversorgung