Die juristische Wertung von #Sitzblockaden ist in #Deutschland nicht eindeutig. Das #Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sitzblockaden unter bestimmten Umständen #Versammlungen nach Art. 8 #Grundgesetz sein können. Nur wenn bei einer Abwägung mit den #Grundrechten #Blockierter, wie etwa der allgemeinen #Handlungsfreiheit, die #Versammlungsfreiheit zurücktreten muss, kann ggf. eine verwerfliche und damit #strafrechtlich relevante #Nötigung vorliegen.
#sitzblockaden #deutschland #bundesverfassungsgericht #Versammlungen #grundgesetz #grundrechten #blockierter #handlungsfreiheit #versammlungsfreiheit #strafrechtlich #notigung
@kuketzblog Ich verstehe sowieso nicht, wieso der #Datenschutz so heissen muss, obwohl es im Kern um die verfassungsmaessig garantierte allgemeine #Handlungsfreiheit im digitalen Raum geht, waehrend man das #Buergergeld regelmaessig umbenennt, wenn es etwas anderes suggerieren soll.
#Buergergeld #handlungsfreiheit #datenschutz
#Moralische #Überlegungen zu #genetischen #Experimenten, wie den Gholas, Überlegungen zur #Handlungsfreiheit ... stehen im Mittelpunkt ...
„Was sind Gesetze? Versuche, die Raubtiernatur des Menschen zu sozialisieren? Das Bemühen von #Machtgruppen, ihre usurpierte #Herrschaft zu legalisieren?
Band 3: Die Kinder des Wüstenplaneten (Children of Dune)
Vorgeschichte ... ab da übernimmt Böhmi 👍 :mastolove:
https://de.wikipedia.org/wiki/Dune_%E2%80%93_die_erste_Trilogie
Bitte ZDF recherchieren - - > https://troet.cafe/@Lost_Paradise/109412841404848069
#herrschaft #machtgruppen #handlungsfreiheit #experimenten #genetischen #uberlegungen #moralische
#Naturrecht als #Ausgangspunkt für die #Idee des #Gesellschaftsvertrag nach John #Locke;
#Naturrechtslehre: In der #Unterscheidung von #Natur und #Umwelt und einer insofern #fiktiven #Vorstellung von #Natur #genießen #Menschen #Freiheit, #Gleichheit und #Unverletzlichkeit von #Person und #Eigentum;
#Respekt als #Ausgangspunkt der nur bei #Bedarf #eingeschränkt wird;
#Freiheit als #Entwicklungsfreiheit und #Entfaltungsfreiheit;
#naturrecht #ausgangspunkt #idee #Gesellschaftsvertrag #locke #Naturrechtslehre #unterscheidung #natur #umwelt #fiktiv #vorstellung #genießen #mensch #freiheit #gleichheit #Unverletzlichkeit #person #eigentum #respekt #Bedarf #eingeschränkt #Entwicklungsfreiheit #Entfaltungsfreiheit #handlungsfreiheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Nach #Zwangsmaßnahmen zur #Kontaktbeschränkung als #Eingriff in die #allgemeine #Handlungsfreiheit, #Versammlungsfreiheit und die #Unverletzlichkeit der #Wohnung wäre die #Durchsetzung der #Impfung mit #Zwang #konsequent gewesen.
#Interview von Sandra #Schulz mit Christian #Drosten: "Mit dieser #Impfquote können wir nicht in den #Herbst gehen."
#Zwangsmaßnahme #Kontaktbeschränkung #eingriff #allgemein #handlungsfreiheit #versammlungsfreiheit #Unverletzlichkeit #wohnung #durchsetzung #impfung #zwang #konsequent #interview #schulz #drosten #impfquote #herbst
#Freizügigkeit
Art. 11 GG
#Grundbegriff im #EU #Recht:
#Personenfreizügigkeit, #Arbeitnehmerfreizügigkeit, #Niederlassungsfreiheit
#Grundbegriff des #deutschen #Verfassungsrecht
#Freizügigkeit im #gesamten #Bundesgebiet
#Persönlicher #Schutzbereich:
Alle #Deutschen; #Ausländer: #Berufung auf #allgemeine #Handlungsfreiheit, #Freiheit der #Person, #Menschenwürde
#Juristische #Person: #Relevanz im #Rahmen der #Entwicklung des #Wirtschaftslebens;
#freizügigkeit #Grundbegriff #eu #recht #Personenfreizügigkeit #Arbeitnehmerfreizügigkeit #Niederlassungsfreiheit #deutsch #verfassungsrecht #gesamt #Bundesgebiet #persönlich #Schutzbereich #ausländer #berufung #allgemein #handlungsfreiheit #freiheit #person #menschenwürde #juristisch #relevanz #Rahmen #entwicklung #Wirtschaftsleben #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Offener #Schutzbereich
-> Mehr als #bloße #Handlungsfreiheit, im #Person-#Sein #wurzelnd;
-> #Ziel der #Sicherung eines #Bereiches #privater #Lebensgestaltung den #Einzelne in #eigener #Verantwortung #frei #bestimmen #können.
-> #Recht auf #Selbstfindung im #Alleinsein; #Gegenbild zum #Leben im #Totalitarismus
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Einschränkungen aufgrund von #Corona
-> #Handlungen des #Bereiches #allgemeiner #Handlungsfreiheit im #Unterschied zu #Handlungen im #Bereich #speziellerer #Grundrechte, sind der #Möglichkeit von #Einschränkbarkeit #unterlegen, wenn die #Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die #Einschränkung aufgrund eines #formell und #materiell #verfassungsmäßigen #Gesetzes erfolgt.
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Schutzbereich
#Aktuelle #Themen & #Problemfelder:
#Grundrecht auf #Autofahren?
-> #Begrenzung aus #Gründen des #Gesundheitsschutzes
-> #Dieselfahrverbot
-> #Verbot von #Verbrennungsmotoren
#Managergehälter
-> #Persönlicher #Schutzbereich #juristischer #Personen
#Legalisierung von #Drogen
-> #Cannabis
-> #Einschätzungsprärogative des #Gesetzgebers
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
#Verstoß gegen #Sittengesetz
-> Trotz #verlorener #Bedeutung nach #Wortlaut #bestandteil; #Konsensuales #Verständnis #legitimierbarer #Handlungsweisen
#Schrankenschranke #untergeordnet:
Kein #Zitiergebot, aber
#Wesentlichkeitstheorie: #Wesentlicher #Grundrechtseingriff #Parlament #vorbehalten;
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
-> #Rechte #anderer
-> #Verstoß gegen #Sittengesetz
-> #Verstoß gegen #verfassungsmäßige #Ordnung:
-> #Formell und #materiell #verfassungsmäßige #Rechtsnormen
-> Hat #Prüfung #formeller und #materieller #Verfassungsmäßigkeit der #eingreifenden #Norm zur #Folge.
#materiell #Rechtsnorm #heute #bedeutungslos #vorlesung #grundrechte #Nußberger #allgemein #handlungsfreiheit #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #Schrankentrias #recht #andere #verstoß #sittengesetz #verfassungsmäßig #ordnung #formell #Prüfung #Verfassungsmäßigkeit #eingreifend #norm #folge
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Eingriff in den #Schutzbereich
#Klassischer #Eingriffsbegriff:
-> #Rechtliche #Beeinträchtigung
-> #Unmittelbare #Beeinträchtigung
-> #Gezielte #Beeinträchtigung
#Jedes #staatliche #Gebot oder #Verbot
#Adressatentheorie: #Adressat eines #belastenden #Verwaltungsaktes zumindest in #Handlungsfreiheit #beeinträchtigt; #Klagebefugnis nach Art. 42 Abs. 2 #VwGO iVm. Art. 19 Abs.4 GG
Nicht #Bagatelle
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Wortlaut nicht #aussagekräftig: #Recht auf #freie #Entfaltung der #Persönlichkeit
#Mögliche #Auslegung:
-> #Programmsatz (-)
-> #Beschränkung auf #Kernbereich der #Persönlichkeitsentfaltung (-)
-> #BVerfG: #Auffanggrundrecht: #Subsidiär zu #anderen #Grundrecht (+)
#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Vertragsfreiheit
#Prvatautonomie als #Bedingung der #Selbstbestimmung im #Rechtsleben; Aber. #Notwendige #Einschränkung: #Schutzaspekt des Art. 2 Abs. 2 GG
#Grunddiskussion zwischen #Handlungsfreiheit und #notwendiger #Einschränkungen
#Normgeprägtes #Grundrecht: #Verpflichtung des #Gesetzgebers zur #Ausgestaltung vor dem #Hintergrund #kollidierender #Grundrechtspositionen
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Fallgruppen
#Auffanggrundrecht
#Einschränkungen von #wirtschaftlicher #Tätigkeit ohne #berufsregelnder #Tendenz
Vgl. #Berufsfreiheit Art. 12 GG
#Auferlegung #öffentlich #rechtlicher #Aufgaben
Nicht Art. 14, da #Vermögen von #Eigentumsgarantie nicht #umfasst
#Zwangsmitgliedschaft in einem #öffentlich #rechtlichen #Verband
Art. 9 GG nicht #betroffen, da nur auf #private #Verbände #bezogen
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Es ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde
#Grundrechtsschutz für #Banalitäten?
-> #Reiten im #Walde
#BVerfGE 80, 137
#Problematik der #Auslegung des #Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 GG
-> #Mehrheitsmeinung: Ja, #vorbehaltlich Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG: #Rechte #Anderer, #Ordnung, #Sitte
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
Es ist #alles #erlaubt, was nicht #ausdrücklich #verboten ist und nicht #grundsätzlich #verboten, was nicht #besonders #erlaubt wurde.
#Ausnahmen: #Präventives #Erlaubnisverfahren bei #bestimmter #Gefahrenlage:
#Autofahren nur mit #Führerschein; #Baugenehmigung, #Berufszulassung
Nur #Ausnahmebewilligung bei #Waffen
#Grundsatzentscheidung #BVerfGE 6, 32 ff. #Elfes
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann;
#Besonderheit bei #EU #Bürger wegen Art. 18 #AEUV
#Juristische #Personen:
#Sachbezogene #Entfaltungsmöglichkeit als #Schutzbereich #anwendbar;
-> #Schutz vor #Pflichtmitgliedschaft
-> #Schutz der #Vertragsfreiheit
-> #Wirtschaftliche #Dispositionsfreiheit
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Ausgangspunkt: #Freiheit zu #tun und zu #lassen, was man #will;
#Auffanggrundrecht;
#Grundlage für die #Gewährung von #gleichberechtigtem #Schutz für #EU #Bürger unter #Beibehaltung der #Differenzierung der #Schrankenregelungen;
#Bei #Prüfung der #Verhältnismäßigkeit #Prüfung wie #sonstige #Grundrechte
Art. 18 #AEUV #Diskriminierungsverbot; #Gleichbehandlungsgrundsatz
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 2 GG
#Rechte und #Pflichten der #Eltern
#Elternverantwortung
#Schranken des #staatlichen #Wächteramts
Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG
-> #Rechte des #Kindes
#Versammlungsfreiheit, #Persönlichkeitsrecht, #allgemeine #Handlungsfreiheit
-> #Schranken des Art. 6 Abs. 3 GG
#Versagen der #Eltern, #Verwahrlosung
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