Hört, hört! Eine #Baumbesetzung kann wegen des #Klimanotstand s geeignet, erforderlich und angemessen sein: Eine Strafrichterin am Amtsgericht Flensburg sprach einen #Baumbesetzer wegen #Klimanotstands frei.
Zwar sah diese Strafrichterin den Tatbestand des #Hausfriedensbruches (§ 123 StGB) durch eine Baumbesetzung auf fremdem Grund als erfüllt an, es habe jedoch an der Rechtswidrigkeit der Tat gefehlt: #Klimaschutz ist ein #Rechtsgut.
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