Im Referentenentwurf vom #Bundesgesundheitsministerium (#BMG) zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgeset (#ALBVVG) heißt es in der Änderung zum § 4 Absatz 3 Satz 1 #Heilmittelwerbegesetz:
"Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“. Wer soll in der Apotheke die Aufklärung übernehmen? Auch den Apotheker kann mann Gendern.
#bundesgesundheitsministerium #bmg #albvvg #heilmittelwerbegesetz