Viele Hersteller von Produkten aus #Einwegplastik müssen sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen.
Die in einem Fonds eingenommenen Gelder werden den Kommunen zur Verfügung gestellt.
Das Einwegkunststofffondsgesetz sieht eine Abgabe auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte wie Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebecher, To-Go-Lebensmittelbehälter, Feuchttücher oder Luftballons vor.
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