Kosten für das Bauen im Bestand transparent und planbar machen? Die lernende Leitlinie BIB 276 in Anlehnung an DIN 276 will das möglich machen 📋
Derzeit werden die Kosten im #Bauwesen nach der DIN 276 berechnet. Die Norm ist für den #Hochbau von Neubauprojekten erstellt worden und ermöglicht aus Sicht des Verbands für Bauen im Bestand (BiB) e. V. nur ungenügend die Bestandskostenerfassung. Die Ermittlung der Kosten in der Bestandsentwicklung erfordert zusätzliche Kostengruppen, wie beispielsweise planerische und gutachterliche Bestandsvoruntersuchungen, die Berücksichtigung der laufenden Bewirtschaftung oder Rück- und Reparaturleistungen.
Eine entsprechende Kostengliederung hat der Verband in einem #DesignThinking-Workshop gemeinsam mit Mitgliedern erarbeitet und stellt sie nun kostenfrei zur Verfügung.
#Bauwesen #hochbau #designthinking #ichbinnochgut #bauenimbestand #Abrissmoratorium #bauwende
Um den Einsatz von ressourcenschonendem R-Beton im #Hochbau voranzubringen, setzt das Land Baden-Württemberg ein eigenes Förderprogramm auf 🚀
Mit seinem neuen #Förderprogramm unterstützt das Umweltministerium den flächendeckenden Einsatz von ressourcenschonendem #Beton (R-Beton) in Baden-Württemberg. Ziel ist es, R-Beton in #Zukunft nicht nur beim #Neubau oder bei der #Sanierung von Gebäuden in einigen Ballungsräumen zu nutzen, sondern überall im Land zu einem gängigen ressourcen- und klimaschonenden #Baustoff zu machen. Dazu soll die Verfügbarkeit von R-Beton und sein wirtschaftlicher Einsatz verbessert werden. Das Land bezuschusst hierfür Unternehmen, die in ihren Transportbetonwerken in Baden-Württemberg R-Beton herstellen oder eine solche Herstellung planen. Insgesamt stehen für das Förderprogramm drei Millionen Euro bereit.
#hochbau #forderprogramm #beton #zukunft #neubau #sanierung #baustoff
Interassanter Kanal, dafür muss man aber nicht studieren. Das ist so Wissen 1-2 Lehrjahr, Mauer etc..
https://www.youtube.com/watch?v=Uwedp5agWGc
Tipp vom Profi.
Steht im Grundrissneubau was von "Arbeitszimmer", heißt das immer das es schlecht für den neuen Eigentümer ist. Ist ein Raum als Arbeitszimmer definiert, sind die baulichen Anforderungen daran viel schlechter als wenn der Raum als z.B. Kinderzimmer oder Wohnzimmer geplant wird. Die gesetzlichen Anforderungen sind anders.
Ein beliebter Trick bei Eigentumwohnungen.
Für diejenigen die es schon immer mal wissen wollten.
Die "Mindestluftwechselzahl bei Aufenthaltsräumen" = 50%/h