#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber
-> #grundsätzlich #notwendig
-> #Zulässig, wenn #realitätsgerecht #idealtypischer #Fall #zugrunde liegt
-> #Hinzunehmen:
#Härte nur unter #Schwierigkeiten #vermeidbar;
Nur #geringe #Fallzahl #betroffen;
Kein #intensiver #Verstoß gegen #Gleichheitssatz;
#gleichheit #Gleichheitssatz #Rechtfertigung #Rechtsetzungsungleichheit #Ungleichbehandlung #Gesetzgeber #Typisierung #generalisierung #grundsätzlich #notwendig #zulässig #realitätsgerecht #idealtypisch #fall #zugrunde #hinzunehmen #Härte #Schwierigkeit #vermeidbar #gering #Fallzahl #Betroffen #intensiv #verstoß #Rechtssetzungsgleichheit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Synonyme #Verwendung von #Subjektionstheorie und #Subordinationstheorie.
#Bedeutung der #Differenzierung entfaltet #Relevanz im #Hinblick auf die #Frage nach anzuwendenden #Vorschriften, #Haftungstatbestand und #Rechtsweg. Die #Unterscheidung ist eher #idealtypisch zu #verstehen die #Ordnung ist insofern weder #empirisch noch #theoretisch #einwandfrei abbildbar.
#Idealtyp #Idealtypik
#Rechtsordnung #Rechtssystematik #Rechtssystem
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Synonym #verwendung #Subjektionstheorie #Subordinationstheorie #bedeutung #differenzierung #relevanz #Hinblick #frage #Vorschrift #Haftungstatbestand #Rechtsweg #unterscheidung #idealtypisch #verstehen #ordnung #empirisch #theoretisch #einwandfrei #Idealtyp #Idealtypik #Rechtsordnung #Rechtssystematik #Rechtssystem #vorlesung #einführung #grundrechte #Nußberger