Offener Brief an die Verantwortlichen der Politik und die Bildungsdirektion in Wien: Integrative Mehrstufenklassen brauchen langfristige Mittelzusage
#inklusiveBildung
https://www.behindertenrat.at/2023/02/inklusion-im-bildungsbereich-lasst-den-worten-taten-folgen/
#YesWeCare ist eine selbstbewusste und starke Flamme, die für #inklusiveBildung, gesellschaftliche #Teilhabe von Menschen mit #Behinderungen und eine Gesellschaft ohne #Barrieren brennt.
Sei auch du dabei, wenn es am 18.Septe,ber 2022 um 10 Uhr auf der gesamten Wiener Ringstraße heìßt: #YesWeCare
#Yeswecare #inklusiveBildung #teilhabe #behinderungen #barrieren
„Für eine inklusive Gesellschaft“ demonstriert am 18. Dezember ab 18 Uhr die Initiative #YesWeCare mit einem #Lichtermeer auf der Ringstraße. #Inklusion #inklusiveBildung #Lichtermeer @RollingSohn
#Yeswecare #lichtermeer #inklusion #inklusiveBildung
Komm mit deiner Kerze zu #YesWeCare am 18. Dezember 2022 um 18 Uhr am Wiener Ring! Es geht um Inklusion und inklusive Bildung. #Inklusion #inklusiveBildung #MmB
#Yeswecare #inklusion #inklusiveBildung #MmB
Michael Ostrowski ist Vater von vier Kindern. Mit Nina Horaczek vom Falter sprach er über Hürden, die seinem Sohn Janosch, einem Kind mit #Downsyndrom, begegnen. Ostrowski kritisiert, wie Menschen mit #Behinderung in Österreich diskriminiert werden.
#downsyndrom #behinderung #inklsuion #inklusiveBildung
Hier könnt ihr eine Zustimmungserklärung für die Bürgerinitiative betreffend "Recht auf Bildung für ALLE Kinder – Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderung" abgeben.
Eine Bürgerinitiative hat über 35.000 Unterschriften für einen Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesammelt. Auch eine Klage gegen die Republik Österreich wird eingereicht. #inklusiveBildung #Inklusion #schulischeInklusion
#inklusiveBildung #inklusion #schulischeinklusion
Recht auf 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Wiener Elterninitiative möchte mit Unterschriftenaktion bewirken, dass § 32 Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz geändert wird, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf künftig berechtigt sind, eine Schule drei Jahre über den in Absatz 1 genannten Zeitraum hinaus zu besuchen, und darauf auch einen durchsetzbaren, gesetzlich klar definierten Anspruch haben.