Zum Verhältnis des Auskunftsanspruches gemäß Art. 15 DSGVO und der gesetzlich normierten beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Anwälten
Bei #Auskunftsersuchen können sich #Anwälte nicht pauschal auf ihre gesetzliche #Verschwiegenheitspflicht berufen, sondern müssen eine #Interessenabwägung vornehmen und die #Auskunftsverweigerung gegenüber dem Auskunft Begehrenden #begründen
Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 27.09.2018, W214 2127449-1
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#Löschungsanspruch nach der #DSGVO gegen #Google setzt #umfassende #Interessenabwägung voraus
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.09.2018, 16 U 193/17
Volltext online:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8119461
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#Löschungsanspruch nach der #DSGVO gegen #Google setzt umfassende #Interessenabwägung voraus
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.09.2018, 16 U 193/17, nicht rechtskräftig
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