#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich / #Schrankenschranken
#Prüfung der #Verhältnismäßigkeit
#Besonderheiten bei #Teilbereichen
#Sphärentheorie / #Sphärenunterscheidung:
Je enger #Eingriff in #Intimsphäre, desto höher #Anforderungen an #Rechtfertigung
#Eingriffe in die #Intimsphäre selbst nicht zu #rechtfertigen
#allgemein #persönlichkeitsrecht #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #Schrankenschranke #Prüfung #verhältnismäßigkeit #Besonderheit #Teilbereich #Sphärentheorie #Sphärenunterscheidung #intimsphäre #anforderung #rechtfertigen #unterscheidung #Sozialsphäre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Intimsphäre als #unantastbares #Element, geschützt durch Art. 1 Abs. 1 GG;
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Unterscheidung von #Intimsphäre, #Privatsphäre und #Sozialsphäre
-> #Relevanz bei #Frage der #Rechtfertigung von #Eingriffen und #Notwendigkeit der #Abwägung
#allgemein #persönlichkeitsrecht #sachlich #Schutzbereich #intimsphäre #unantastbar #element #Fallgruppe #abgeleitet #Selbstbewahrung #selbstbestimmung #Selbstdarstellung #unterscheidung #privatsphäre #Sozialsphäre #relevanz #frage #Rechtfertigung #eingriff #notwendigkeit #Abwägung #vorlesung #grundrechte #Nußberger