Today’s destination: #Salzburg, #Austria. The town is absolutely worthwhile a visit, the weather was less convenient 😉.
to be cntinued…
#jedermann #festspiele #Salzach #tradition #Photography #austria #salzburg
Ich würde wirklich gern jetzt den "Jedermann" in Salzburg sehen.
#altenberger #Eidinger #jedermann
Es braucht mehr #KLIMASCHUTZ, das steht fest. Aber es braucht auch #GERECHTIGKEIT und #CHANCENGLEICHHEIT.
Denn eine mutige Klimaschutzpolitik führt nur dann schnell zu wirksamen Ergebnissen, wenn sie #ALLE mitnimmt.
Wir brauchen nicht nur den Willen der Politik, der Wissenschaft oder der Wirtschaft. Für einen WIRKSAMEN Klimaschutz benötigen wir in diesem Land #JEDERMANN und #JEDEFRAU.
Es braucht Rahmenbedingungen, die es ALLEN ermöglicht, einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
#Klimaschutz #gerechtigkeit #chancengleichheit #alle #jedermann #jedefrau
Johann Sebastian Bachs großartige Musik für #Flöte. Wir haben #Glück, er hat viel für uns #Flötisten komponiert. Ein Text für #jedermann.
https://www.blog.der-leiermann.com/johann-sebastian-bachs-sonaten-fuer-floete/
#Wunder #Musik #Klassik #Barock #leiermann #kulturgeschichten #kultur #kulturfüralle
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FreeDMR - Freies digitales DMR-Funknetz - pure Funktechnik auch ohne Lizenz
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall
#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz
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Art. 17 GG
#Petitionsrecht
#Petition
-> #schriftlich
-> #Bestimmtheit des #Anliegens
-> #Bezug zu #staatlichem #Handeln
#Aufmerksam machen auf #Anliegen; #Problematisierung
-> #Recht auf #Antwort iSv. #Behandlung und #Bescheidung
-> #Strittig: #Notwendigkeit der #qualitativen #Begründung
#Schutzbereich
#Jedermann; Aber: Art. 17a GG: #Einschränkbar für #Streitkräfte und #Ersatzdienst #leistende;
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#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
Art. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG
#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann und alle #Berufe: #Arbeitnehmer und #Arbeitgeber
- #Juristische #Personen des #Privatrechts;
-> #Fraglich ob #unmittelbar oder Art. 19 Abs. 3; #Doppelgrundrecht; #Arbeitskampf ist #kollektive #Ausübung des #Grundrechtes;
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#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung
#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal
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@rickwayne@mastodon.social Someone like her?
#VerenaAltenberger #Theater #Jedermann #Buhlschaft #SalzburgFestival2021
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#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann: #Natürliche #Personen
Nicht #juristische #Personen
#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #Körperliche #Fortbewegungsfreiheit;
#eng zu #verstehen, kein #allgemeiner #Freiheitsbegriff;
#Tradition von #habeas #corpus: #Begrenzung der #Möglichkeit von #Freiheitsbeschränkung durch #Verfahren
#Recht sich in einem #Raum #aufzuhalten oder sich in einen zu #begeben
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung
#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig)
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#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann;
#Besonderheit bei #EU #Bürger wegen Art. 18 #AEUV
#Juristische #Personen:
#Sachbezogene #Entfaltungsmöglichkeit als #Schutzbereich #anwendbar;
-> #Schutz vor #Pflichtmitgliedschaft
-> #Schutz der #Vertragsfreiheit
-> #Wirtschaftliche #Dispositionsfreiheit
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
#Familie Art. 6 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann
#Familienmitglieder inkl. #volljährige #Kinder, #Kinder aus #Mehrehen, #Pflegekinder
#Juristische #Personen nicht vom #persönlichen #Schutzbereich #umfasst Art. 19 Abs. 3 GG #Umkehrschluss.
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Art. 6 GG
#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann; Nur #Natürliche #Personen
#Sachlicher #Schutzbereich:
#Ehe nach #Definition
#BVerfGE 105, 313, 345 im #Jahr 2002
#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau zu einer auf #Dauer #angelegten #Lebensgemeinschaft #gleichberechtigter #Partner. #Zusammenleben #frei #ausgestaltet #beruhend auf #freiem #Entschluss unter #Mitwirkung des #Staates.
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#Abwehrrechtliche #Dimension der #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 1 #GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann, nicht #Juristische #Personen des #öffentlichen #Rechts
-> #Eigentum #Privater, nicht #Privateigentum an sich
#Sachlicher #Schutzbereich
#Vermögenswerte #Rechte die #Berechtigten #zugeordnet sind zur #Ausübung von #Befugnisse zum #privaten #Nutzen
-> #Sacheigentum, #Grundeigentum, #private #Vermögensrechte
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Art. 12 Abs. 1 #GG
#Deutschengrundrecht
Art. 12. Abs. 2
#Jedermann - Wenn #Niemand, dann...
Art. 12 Abs. 3
#Jedermann
#Persönlich(er) #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 #GG
#Wortlaut #Deutsch(e); #Ausländer #subsidiär nach #Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 #GG #geschützt
#EU-#Ausländer: #Diskriminierungsverbot #aufgrund von #Staatsangehörigkeit; Art. 2 Abs. 1 #GG #entsrechend #ausfüllen;
#Juristische #Personen Art. 19 Abs. 3 #GG auch.
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#Jedermann
Auch #Juristische #Personen
Art. 19 Abs.3 #GG;
#Körperschaften des #Öffentlichen #Rechts (!)
-> #Fraglich: Auf #Gewinnerzielung #ausgerichtete #Vereinigungen
#Sachlicher #Schutzbereich
#Glaube
#Gewissen, #Verweigerung #Kriegsdienst
#Religiöse & #Weltanschauliche #Bekenntnis
Aber: Art. 4 Abs. 2 #GG: #Religionsausübung -> #Weltanschauung?
-> #Einheitliches #Grundrecht
12,1 #Grundrechte #Nußberger
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#Wissenschaftsfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 #GG
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#Jedermann: #Individuen; #Wissenschaftler, #Studierende nur in #spezifischer #Rolle als #Berufsvorbereitung nach Art. 12; etc.
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