#JENSkAUFMANN – #Rostocker #Querdenken-Aktivist zu #Geldstrafe verurteilt
Wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz wurde Jens Kaufmann zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Einen Tag vor Weihnachten verurteilte ein Richter am Amtsgericht Rostock Jens Kaufmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 30 Euro, insgesamt 3.000 Euro, da er gegen das Versammlungsgesetz verstoßen und Auflagen ignoriert oder nicht umgesetzt habe.
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