Bei der #Physiotherapie zur #Rehabilitation hatte ich einen sehr spezifischen #Trainingsplan, um den #Muskelaufbau im linken #Arm zu gewährleisten. Darüber hinaus haben wir jedoch auch immer wieder #aktivierende #Übungen gemacht, weil #körperliche #Fitness nicht nur von #Verletzungen bestimmter #Bereiche abhängt. Der #ganzheitliche #Systemische #Ansatz, berücksichtigt #Voraussetzungen und #Möglichkeitenen vor dem #Hintergrund ihrer #Kontingenz.
#physiotherapie #rehabilitation #Trainingsplan #muskelaufbau #arm #aktivierend #übung #körperlich #fitness #verletzung #bereich #ganzheitlich #systemisch #Ansatz #voraussetzung #möglichkeiten #hintergrund #kontingenz #definition #bedingungen
Frohe Weihnachten – Essen fürs Klima und Coronatipps fürs Fest
https://scienceblogs.de/meertext/2021/12/24/frohe-weihnachten-essen-fuers-klima-und-coronatipps-fuers-fest/
#imho #Weihnachten im Jahr 2022 #Essen #Gesund bleiben #Körperlich und #gesellschaftlich auch im kleinen Kreis #LongText #FroheWeihnacht
#imho #weihnachten #essen #gesund #körperlich #Gesellschaftlich #LongText #FroheWeihnacht
#Verletzung eines #abwehrrechtlichen #Grundrechtes iSv. #Freiheitsrecht durch die #Impfpflicht;
-> #Schutzbereich: #körperliche #Unversehrtheit
-> #Eingriff: #Beeinträchtigung der #körperlichen #Unversehrtheit; #Gesundheit;
-> #Rechtfertigung: #Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art.2 Abs.2 S.3 #GG; #Parlamentsvorbehalt, #legitimer #Zweck
#Zeit, 25.11.21, #Politik, S.2, Heinrich #Wefing #Interview mit Christoph #Möllers - Man sollte das #Dramatische nicht #kleinreden;
#verletzung #Abwehrrechtlich #grundrecht #Freiheitsrecht #impfpflicht #Schutzbereich #körperlich #unversehrtheit #eingriff #Beeinträchtigung #gesundheit #Rechtfertigung #einfach #Gesetzesvorbehalt #gg #Parlamentsvorbehalt #legitim #zweck #zeit #politik #Wefing #interview #Möllers #dramatisch #kleinreden
#Beginn der #Grundrechtsfähigkeit
#Grundrechtsmündig ist ein #Minderjähriger nur dann, wenn er die #erforderlichen #körperlichen und #geistigen #Fähigkeiten verfügt, um die #grundrechtliche #Freiheit #ausüben zu können
#Forderung nach #Kindergrundrechten setzt an #Formalisierung dessen an, was bislang durch #Auslegung #ermittelt wird
#Allgemeine #Grundrechtslehren; #Mündigkeit; #Grundrechtsmündigkeit; #Grundrechtsträger
#Beginn #Grundrechtsfähigkeit #Grundrechtsmündig #Minderjährig #erforderlich #körperlich #geistig #fähigkeit #grundrechtlich #freiheit #ausüben #Forderung #Kindergrundrecht #Formalisierung #auslegung #ermittelt #allgemein #Grundrechtslehre #mündigkeit #Grundrechtsmündigkeit #Grundrechtsträger #Konfusionsargument #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis, #Postmeldegeheimnis, #Fernmeldegeheimnis
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Briefbeförderung
#Brief: Jede #mündlichen #Verkehr #ersetzende #schriftliche #Nachricht in #beliebiger #Schriftart und #Vervielfältigungsart
#Beförderung: #Körperliche #Übermittlung vom #Absender zum #Empfänger
-> #Postverkehr
#Kommunikationsübermittlung durch die #Post, #körperliche #Beförderung
#briefgeheimnis #Postmeldegeheimnis #Fernmeldegeheimnis #sachlich #Schutzbereich #Briefbeförderung #brief #mündlich #verkehr #ersetzen #schriftlich #nachricht #beliebig #schriftart #Vervielfältigungsart #beförderung #körperlich #übermittlung #absender #empfänger #Postverkehr #Kommunikationsübermittlung #post #telekommunikation #unkörperlich #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 10 GG
#Briefgeheimnis
#Schutz des #Inhalts des #Kommunikationsmediums und der #Umstände der #körperlichen #Informationsübermittlung;
#Postmeldegeheimnis; #Postfreiheit
#Schutz der #körperlichen #Informationsübermittlung durch #Postdienstleister
-> Aber #Privatisierung: #Post AG ist über Art. 1 Abs. 3 GG nicht an #Grundrechte #gebunden
#Fernmeldegeheimnis
#Schutz des #Inhalts und der #Umstände der #unkörperlichen #Informationsübermittlung
#briefgeheimnis #schutz #inhalt #kommunikationsmedium #Umstände #körperlich #Informationsübermittlung #Postmeldegeheimnis #Postfreiheit #Postdienstleister #privatisierung #post #grundrecht #gebunden #Fernmeldegeheimnis #unkörperlich #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Gewährleistung
-> #Abwehrrecht
-> #Schutzpflicht
z.B. Bei #Geiselnahme; #Schutz bei #Straßenblockade
-> #Objektive #Wertentscheidung
#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Gerichtet gegen #körperliche #Bewegungsfreiheit
#Hinderung durch #öffentliche #Gewalt gegen #Willen #Ort oder #Raum #aufzusuchen oder sich dort #aufzuhalten
#BVerfGE 94, 166, 189
#freiheit #person #Gewährleistung #Abwehrrecht #Schutzpflicht #Geiselnahme #schutz #straßenblockade #objektiv #Wertentscheidung #eingriff #Schutzbereich #gerichtet #körperlich #bewegungsfreiheit #Hinderung #öffentlich #gewalt #wille #ort #raum #aufzusuchen #aufzuhalten #BVerfGE #Freiheitsbeschränkung #Freiheitsentziehung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann: #Natürliche #Personen
Nicht #juristische #Personen
#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #Körperliche #Fortbewegungsfreiheit;
#eng zu #verstehen, kein #allgemeiner #Freiheitsbegriff;
#Tradition von #habeas #corpus: #Begrenzung der #Möglichkeit von #Freiheitsbeschränkung durch #Verfahren
#Recht sich in einem #Raum #aufzuhalten oder sich in einen zu #begeben
#freiheit #person #persönlich #Schutzbereich #jedermann #natürlich #juristisch #sachlich #körperlich #Fortbewegungsfreiheit #eng #verstehen #allgemein #Freiheitsbegriff #tradition #Habeas #Corpus #Begrenzung #möglichkeit #Freiheitsbeschränkung #verfahren #recht #raum #aufzuhalten #begeben #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Eingriff in den #Schutzbereich
Jede #staatliche oder dem #Staat #zurechenbare #Beeinträchtigung der #räumlichen #Privatsphäre durch #körperliches oder #unkörperliches #Eindringen gegen den #Willen des #Berechtigten.
#Intrusives #Eindringen; #Durchsuchung, #Lauschangriff; #Infiltration
#Differenzierung von #Eingriffsarten durch #Reform 1998;
#Art der #Schranke durch #Eingriffsart #bestimmt;
#Unverletzlichkeit #wohnung #eingriff #Schutzbereich #staatlich #staat #Zurechenbar #Beeinträchtigung #räumlich #privatsphäre #körperlich #unkörperlich #Eindringen #wille #berechtigt #Intrusiv #durchsuchung #lauschangriff #infiltration #differenzierung #Eingriffsart #reform #art #Schranke #bestimmt #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Natürliche #Personen
#Jeder #Mensch als #Person, ohne #Rücksicht auf seine #Eigenschaften, seinen #körperlichen oder #geistigen #Zustand, seine #Leistungen und seinen #sozialen #Status.
#Leben als #Grenze zur #Bestimmung der #Unterscheidung
#Nasciturus: #objektive (!) #Schutzpflicht statt #subjektiv;
Je #mehr, #desto #Regel
#Menschenwürde #Verstorbener als #Angelegenheit #Angehöriger
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#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld
#aufbau #gefährlich #körperverletzung #stgb #Prüfungsschema #Tatbestand #objektiv #Grundtatbestand #Tatobjekt #andere #person #Tathandlung #körperlich #Misshandlung #Gesundheitsschädigung #Kausalität #Zurechnung #Qualifikation #subjektiv #vorsatz #Rechtswidrigkeit #schuld #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema #stgb #körperverletzung #Tatbestand #objektiv #Tatobjekt #andere #mensch #Tathandlung #körperlich #Misshandlung #Gesundheitsschädigung #Kausalität #Zurechnung #subjektiv #vorsatz #Rechtswidrigkeit #schuld #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Körperverletzungsdelikte
§§ 223 ff. #StGB
#Definition
#Körperliche #Misshandlung
Ein #übles, #unangemessenes #Behandeln, welches das #körperliche #Wohlbefinden oder #Unversehrtheit nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Definition
#Gesundheitsschädigung
Das #Hervorrufen oder #Steigern eines vom #Normalzustand der #körperlichen und #seelischen #Funktionen #nachteilig #abweichenden #pathologischen #Zustands, #unabhängig von dessen #Dauer
#Körperverletzungsdelikt #stgb #definition #körperlich #Misshandlung #üble #unangemessen #behandeln #wohlbefinden #unversehrtheit #unerheblich #beeinträchtigt #Gesundheitsschädigung #Hervorrufen #steigern #normalzustand #seelisch #funktion #nachteilig #abweichen #pathologisch #zustand #unabhängig #dauer #strafrecht #vorlesung
#Definition #Körperverletzung
§223 #StGB
#Körperliche #Misshandlung
jede #Substanzverletzung sowie jede #üble, #unangemessene #Behandlung, die das #körperliche #Wohlbefinden nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt
#Gesundheitsschädigung
jedes #Hervorrufen, #Steigern, oder #Aufrechterhalten eines #pathologischen #Zustandes. Unter einem #pathologischen #Zustand versteht man jede #nachteilige #Abweichung vom #Normalzustand
#Beeinträchtigung #Körper #Pathologie
#Völkening
#Strafrecht I 05
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#Methodik der #Fallbearbeitung - #Gutachtenstil
T kann sich wegen #Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1 #StGB #strafbar #gemacht haben, indem er O #gestoßen hat.
T #muss O #körperlich #misshandelt haben. (#Obersatz für #Tatbestand des § 223 #StGB)
#Definition: #Körperliches #Misshandeln ist jede #üble, #unangemessene #Behandlung, durch die das #körperliche #Wohlbefinden und die #körperliche #Unversehrtheit nicht ganz #unerheblich #beeinträchtigt werden
#methodik #Fallbearbeitung #Gutachtenstil #körperverletzung #stgb #Strafbar #gemacht #gestoßen #muss #körperlich #misshandelt #Obersatz #Tatbestand #definition #Misshandeln #üble #unangemessen #behandlung #wohlbefinden #unversehrtheit #unerheblich #beeinträchtigt #Rostalski #vorlesung #strafrecht
#Rechtfertigung
#Eingriffs in #Recht auf #Leben und #körperlicher #Unversehrtheit
#Einfacher #Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG
Aber: #Parlamentsvorbehalt und #legitimer #Zweck; #Entsprechend #allgemeiner #Grundrechtslehren
#Schrankenschranke:
#Verbot der #Todesstrafe, Art. 102 GG
#Verhältnismäßigkeit: #Enge #Grenzen bei #körperlicher #Unversehrtheit
#Einschränkbarkeit der #Schranken des #Recht auf #Leben nur #begrenzte #Ausnahmen bei #Rechtsgut von #gleichem #Gewicht
#Rechtfertigung #eingriff #recht #leben #körperlich #unversehrtheit #einfach #Gesetzesvorbehalt #Parlamentsvorbehalt #legitim #zweck #entsprechend #allgemein #Grundrechtslehre #Schrankenschranke #verbot #todesstrafe #verhältnismäßigkeit #Enge #grenze #Einschränkbarkeit #Schranke #begrenzt #Ausnahme #Rechtsgut #gleich #gewicht
#Grundrechtsverzicht ist #Möglich in #Kenntnis aller #Umstände, jedoch nicht #pauschal;
#Frage nach dem #Schutzziel de #Recht auf #körperliche #Unversehrtheit:
#Möglichkeit: #Erhaltung von #Leben, um seiner #selbst #willen; -> #Zwangsernährung darauf #gerichtet;
#Möglichkeit: #Autonomes #Bestimmung über den #eigenen #Körper, #inklusive #Recht zu #Leben und zu #Sterben -> #Zwangsernährung #Eingriff
#Bestimmung des #Schutzzieles; #Argumentation
#Grundrechtsverzicht #möglich #kenntnis #Umstände #pauschal #frage #Schutzziel #recht #körperlich #unversehrtheit #möglichkeit #erhaltung #leben #selbst #willen #Zwangsernährung #gerichtet #autonom #bestimmung #eigen #körper #inklusive #Sterben #eingriff #argumentation #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Recht auf #Leben und #körperliche #Unversehrtheit
#Unterscheidung #Schutzpflicht und #Abwehrrecht
#Schutzpflicht des #Staates ist #grundsätzlich #unbestimmt im #Unterschied zur #Funktion von #Grundrechten als #subjektive #Abwehrrechte
#Frage nach #Anspruch auf #strafrechtliche #Verfolgung #Dritter wegen #grundgesetzlicher #Schutzpflicht
#BVerfGE 115, 118 (159) #Luftsicherheitsgesetz
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#Weit(er) #Körperbegriff der §§ 223 ff. #StGB
#Teleologisch(e) #Auslegung #BGH: #Körper als #Instrument der #Freiheitsentfaltung des #Einzelne(n)
#Seelisch(e) #Beeinträchtigung erfüllt den #Tatbestand des § 223 #grundsätzlich #allein(e) ohne #körperlich(e) #Auswirkung nicht.
#Rostalski #vorlesung #Strafrecht I 03
#Joecks #Studienkommentar #StGB
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#Entscheidung #Bundesverfassungsgericht
#BVerfGE #Klimaschutzgesetz
#Argumentation für #Schutzpflicht des #Staates / #Schutzrecht gegenüber #Staat aus #Art. 2 Abs. 2 S. 1 auf #körperliche #Unversehrtheit und #Art 14 auf #Schutz des #Eigentums im #Sinn #intertemporaler #Freiheitssicherung i.V.m. #Art. 20a GG: #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen
#zukünftige #Freiheitssrechte
vgl. #Folgenorientierung
#BVerfG, #Beschluss des Ersten #Senats vom 24.03.21 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270
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