Das #Landgericht #Frankfurt (Oder) hat nun einer Beschwerde stattgegeben und die frühere Praxis #Brandenburg|s, mithilfe des automatischen #Kennzeichenerfassungssystems #Kesy Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen auf Vorrat speichern zu lassen, für illegal erklärt. Es gebe keine Rechtsgrundlage für diesen #Grundrechtseingriff (Az. 22 Qs 40/ 19). Mit seinem Beschluss vom 22. Juli hob das Gericht einen anderslautenden Beschluss des #Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24. Juni 2019 auf.
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