@rainer in einem Punkt allerdings irrst du: Eine Art #KESt. ist auch jetzt schon auf Wohnungen fällig. Nennt sich #Immobilienertragsteuer (#ImmoESt) und beträgt 30% des Gewinns im Falle einer Wiederveräußerung. Damit liegt die ImmoESt sogar über der KESt. So lässt sich eine #Leerstandsabgabe daher nicht argumentieren.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/immobilienertragsteuer.html
#kest #immobilienertragsteuer #immoest #leerstandsabgabe