Frage an die #Juristen zur #TI-#Kostenerstattung:
#KHPlfEG ändert Wortlaut § 376 von
"sind Vereinbarungen zu treffen Ă¼ber die Erstattung"
auf
"werden den LE folgende Kosten erstattet" [Ausstattung, Betrieb]
Lese ich das richtig, gilt jetzt (endlich) Vollkostenerstattung?!!?
#juristen #ti #kostenerstattung #khplfeg