Die #Kindergrundsicherung (Teil 1)
Wir wollen Euch in mehrere Schritten darlegen, was ist eigentlich die Kindergrundsicherung, welche staatlichen Zuwendungen werden durch die Einführung abgelöst, welche Gerichte sind zuständig, welche Tücken birgt dieses Gesetz.
Bisher existiert ein unvollständiger Referentenentwurf, das Kürzel dafür BKG-Ref.-Entw.
Die #Familienkasse der Bundesagentur für #Arbeit, die sich heute bereits um das Kindergeld kümmert, wird nach Angaben von Frau Paus zu einer "#Familienservicestelle".
Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Anteilen:
a: der Kindergarantiebetrag
b: der Kinderzusatzbetrag
Der #Kindergarantiebetrag ersetzt das bisherige #Kindergeld und wird über Steuern finanziert. Die Regelungen bleiben wie beim Kindergeld. Der Betrag von 250€ bleibt einkommensunabhängig. Nicht alle Familien erhalten Kindergeld, aber je höher das Einkommen, desto höher die Kinderfreibeträge.
Der #Kinderzusatzbetrag muss beantragt werden bei der neuen "#Familienservicestelle" und soll für 6 Monate bewilligt werden. Dieser löst den #Kinderzuschlag (KiZ) ab und ebenso #Bürgergeld und Leistungen nach dem SGB XII und ist eine Pauschale.
Wie hoch der Zusatzbetrag sein wird, hängt von den Regelsätzen nach Alter des Kindes im Bürgergeld für 2025 ab, ist also noch unklar.
Wie im Bürgergeld gibt es eine Einkommens- und Vermögensanrechnung und drangsalierende Mitwirkungspflichten.
Der pauschale Kindergarantiebetrag zusammen mit dem Kinderzusatzbetrag sollen den Regelsatz und die Miete abbilden.
Das Schulbedarfspaket (ausgezahlt jeden August und Februar) und die 15€ monatlich für BuT sollen extra gezahlt werden laut BKG-Ref.-Entw.
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"Über die #Kindergrundsicherung hat die Ampel sich fast wieder zerstritten. Der Kompromiss sieht nun kaum reale Erhöhungen für Bedürftige vor, aber es soll leichter werden, die Hilfe zu beziehen. Was ändert sich konkret und warum war das nötig?"
https://www.n-tv.de/politik/Was-aendert-die-Kindergrundsicherung-konkret-article24356124.html @ntv #Kinderarmut #Armut #Ungleichheit #Familien #Kindergeld #Kindergarantiebetrag #Teilhabepaket #Kinderzuschlag
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