#Kündigung in Kleinbetrieben – Was gilt es zu beachten?
Kündigungen sind in der Arbeitswelt oft ein heikles Thema, besonders in #Kleinbetrieben. In Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern gilt das #Kündigungsschutzgesetz nicht, was bedeutet, dass #Arbeitgeber auch ohne Angabe von Gründen kündigen können.
Symbolfoto: wsf-s/shutterstock
https://www.ra-kotz.de/kuendigung-in-kleinbetrieben-was-gilt-es-zu-beachten.htm
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Bei Betriebsübergang steht gekündigten Arbeitnehmern in #Kleinbetrieben grundsätzlich kein #Wiedereinstellungsanspruch zu
BAG , Urteil vom 19.10.2017, 8 AZR 845/15
"Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen."
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=19542
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