#Streitwert für Anspruch auf #Unterlassung der #Löschung eines #Kommentars auf der #Plattform eines sozialen Netzwerks und auf Unterlassung der #Sperre des Betroffenen beträgt im einstweiligen Verfügungsverfahren EUR 3.000,00
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.09.2018, 16 W 38/18
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8141063
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