#Wissenschaftliche #Bemühung hat sich ihres #Gegenstandes zu #vergewissern.
#Begriff von #Theorie hat die #Funktion einen #Gegenstand zu #konstituieren;
Es ist naheliegend, dass die #Konstituierung durch die jeweilige #Disziplin zum aneinander #vorbeireden #unterschiedlicher #Disziplinen führt;
#Bestimmung der #Grenzen des #Gegenstands erfolgt durch ihn, weil sonst nur die #Unmöglichkeit #interdisziplinären #Austausches zu #konstatieren ist.
#Luhmann, #Recht der #Gesellschaft, S.14f.
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