Es sieht im Moment so aus, als würde der #BGH die Inhousevergabe kippen, d.h., das bisherige #Recht einer #Kommune selbst zu bestimmen, ob sie die #Konzession (Versorgung der Bürger) auf einen eigenen Betrieb übertragen will. Die Inhousevergabe galt bisher bei der #Fernwärme- u der #Wasserversorgung. Der BGH scheint die europaweite #Ausschreibung - die ab 2010 bei #Strom u #Gas durchgedrückt wurde - auch bei #Wärme u damit letztendlich wohl auch bei #Wasser vorschreiben zu wollen. Ausschreibung heißt, dass der 'günstigste' Anbieter die Konzession erhalten muss.
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