Die Antwort des @bmi ist falsch. Kreiswahlämter sind keine #Wahlorgane und unterliegen bezüglich der Durchführung von Bundeswahlen der Sachweisungsbefugnis des BMI. Wenn sie insoweit keine Bundesbehörden wären, wär das #BWahlG im Bundesrat zustimmungspflichtig. Soweit die #Briefwahl bis heute nicht von Gemeindebehörden durchgeführt wird, sind allerdings die #Kreiswahlleiter zuständig, und die sind im Gegensatz zu den Wahlämtern der Gemeinden Wahlorgane. #Wahlamt https://dserver.bundestag.de/btd/20/079/2007945.pdf
#wahlorgan #bwahlg #Briefwahl #kreiswahlleiter #wahlamt