Mit dem Gesetz für faire #Verbraucherverträge vom 10. August 2021 ergaben sich Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Einführungsgesetz zum #BGB. Sie traten im März bzw. Juli 2022 in Kraft. So wurde der §312k zur #Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr ins BGB eingefügt. Er beschreibt, für welche Verträge ein Unternehmer eine #Kündigungsschaltfläche (#Button) einrichten muss und wie diese zu gestalten ist.
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