Die Unschuldsvermutung ist ein Grundsatz im Strafrecht. Journalisten könnten durchaus wissen, dass Youtuber, Twitcher und auch sie selbst, daran nicht gebunden sind.
Sonst gäbe es nämlich gar keine Verdachtsberichtserstattung die womöglich erst zu einem Ermittlungsverfahren führt, in dem dann die Unschuldsvermutung gilt.
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