Die vom Aufbau und Inhalt her an die #Zivilstandsregister angelehnten, von #Standesämtern erstellten #Personenstandsregister wurden in #Preußen 1874 und 1876 im ganzen Deutschen Reich eingeführt. Die #Zweitregister werden von den #Standesämtern bzw. #Standesamtsaufsichten der #Kreisverwaltungen nach Ablauf unterschiedlicher Fristen an die jeweiligen #Landesarchive abgegeben.
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