"(2) Von den Abgeordneten werden 299 nach #Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach #Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt."
Diesen Wahlrechtsgrundsätzen zufolge werden in den Deutschen Bundestag von den 598 Abgeordneten primär 299 #Direktmandate (#Erststimme) und dazu die übrigen, "vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen", 299 #Listenmandate (#Zweitstimme) gewählt.
2/x
#kreiswahlvorschlagen #landeswahlvorschlagen #direktmandate #erststimme #listenmandate #zweitstimme