Der #Geschmack eines #Lebensmittels (hier: Streichkäse mit Crème fraîche und Kräutern) ist nicht als „Werk“ einzustufen ist und kann daher auch keinen #Urheberrechtsschutz genießen.
EuGH, Urteil vom 13.11.2018, C 310/17
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-11/cp180171de.pdf
#geschmack #lebensmittels #urheberrechtsschutz