@rainer in einem Punkt allerdings irrst du: Eine Art #KESt. ist auch jetzt schon auf Wohnungen fällig. Nennt sich #Immobilienertragsteuer (#ImmoESt) und beträgt 30% des Gewinns im Falle einer Wiederveräußerung. Damit liegt die ImmoESt sogar über der KESt. So lässt sich eine #Leerstandsabgabe daher nicht argumentieren.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/immobilienertragsteuer.html
#kest #immobilienertragsteuer #immoest #leerstandsabgabe
@rainer bin eher für eine #Leerstandsabgabe und zwar aus zweierlei Gründen: 1. einigen von dir bereits erwähnten und 2. weil das einer meiner Firmen zu gute käme: Wir verwalten Wohnungen und unterstützen so Eigentümer, welche sich eine Vermietung nicht zutrauen oder antun wollen. Das sind lt. meiner Beobachtung mehr, als mensch denkt – was nicht zu deiner These vom Leerstand zwecks Wertsteigerung passen würde. Aber natürlich sind solche Privatstudien nicht repräsentativ.
@rainer aprops #Leerstandsabgabe Wie ist hier die Meinung dazu? Ungerechtfertigter Eingriff in die #Eigentumsrechte? Sinnlos, da nicht administrierbar? Sinnvolle Maßnahme, um #Wohnungen auf den Markt zu bringen, die gar nicht erst gebaut werden müssen (verbessert die #Klimabilanz)?
#leerstandsabgabe #eigentumsrechte #wohnungen #klimabilanz