BGH-I ZR 104/17:
#Fotografien von (#gemeinfreien) #Gemälden genießen regelmäßig #Lichtbildschutz nach § 72 UrhG.
Ein #Kunstmuseum kann in den #AGB des privatrechtlichen Besichtigungsvertrags wirksam ein #Fotografierverbot für Besucher regeln.
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