Keine #Haftung des #Linksetzenden für das Setzen von Links auf rechtswidrige Inhalte, wenn vorherige #Nachforschungen, die zur Kenntnis der Rechtswidrigkeit geführt hätten, #unzumutbar waren.
Eine solche Unzumutbarkeit ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ermitteln.
LG Hamburg, Urteil vom 13.06.2017, 310 O 117/17
#haftung #linksetzenden #nachforschungen #unzumutbar