Schlecht begründeter Geldsegen
Aus Karlsruhe #ChristianRath
Die Erhöhung der #Parteienfinanzierung im Jahr 2018 war #verfassungswidrig und ist damit nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatten FDP, die Grünen und die Linke. Beanstandet wurde aber nicht die Erhöhung an sich, sondern nur die #mangelhafte #Begründung
https://www.taz.de/!5907838
#christianrath #parteienfinanzierung #verfassungswidrig #mangelhafte #begrundung