(Wettbewerbsrechtliche) #Dringlichkeitsvermutung aus § 12 Abs. 2 UWG findet keine analoge Anwendung in #markenrechtlichen Auseinandersetzungen
Bei nicht fortdauernder, sondern bereits eingestellter Schutzrechtsverletzung besteht grundsätzlich keine Dringlichkeit für eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.10.2018, 3 W 1932/18
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