#DSGVO
#Datenschutzverstöße können nicht grundsätzlich, aber im Einzelfall bei Verstoß gegen Normen mit #marktverhaltensregelndem #Charakter durch #Mitbewerber wettbewerbsrechtlich #abmahnbar sein
OLG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018, 3 U 66/17
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