@digitalcourage
Als Reaktion kommt dann gerne der Verweis auf den #Datenschutz-Guru, der ja zeigt, dass das jetzt alles ok ist.
Leider allerdings wohl höchstens aus formaljuristischer Sicht. Und für Webinare (mit Erwachsenen). Ob die #Nutzungsbedingungen den Einsatz in der #Schule mit #Minderjährigen gestatten, braucht er (für seinen Zweck) nicht zu bewerten.
#datenschutz #nutzungsbedingungen #schule #minderjährigen