BGH: #Mitgliederstruktur - Für die #Klagebefugnis eines #Verband|s (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aF) kommt es grundsätzlich nicht darauf an, über welche mitgliedschaftlichen Rechte dessen - mittelbare oder unmittelbare - Mitglieder verfügen 👉 http://miur.de/3269 #Wettbewerbsrecht
#mitgliederstruktur #klagebefugnis #verband #wettbewerbsrecht