#Bestandsschutz für #Institutionen, deren #Bedingungen für #Integration ihrer #Betroffenen durch #Veränderung von #Zudringlichkeiten andere #Betroffene #hervorgebracht haben, #nötigt den #begünstigten idR mehr #Verlust ab, als diese zu #antizipieren die #Bereitschaft haben.
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#Begriff der #Nötigung
§240 StgB
Abs. 1 Wer einem #Menschen #rechtswidrig mit #Gewalt oder durch #Drohung mit einem #empfindlichen #Übel zu einer #Handlung, #Duldung oder #Unterlassung #nötigt, wird... #bestraft;
#Abhängigkeit vom #Begriff von #Gewalt: #vergeistigter #Gewaltbegriff des #BVerfG wurde von ihm wieder #verworfen;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz aus 103 Abs. 2 hat das #Analogieverbot zur #Konsequenz: #Wortlaut als #Grenze der #Auslegung; #Wortlautgrenze
Vgl; 1 BvR 388/05 -, Rn. 1-46
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