Vorerbschaft, Nacherbschaft – und die Erbschaftsteuer
Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab und ist verfassungsgemäß.
Die erbschaftsteuerrechtliche Behandlung von Vor- und Nacherbschaft weicht teilweise von der System
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