Als Beate Hammes bei ihren #Ahnenforschungen entdeckte, dass eins ihrer Familienmitglieder unter #Napoleon beim Iberischen Krieg (1807 bis 1814) gekämpft hatte, bestätigte ihr diese Entdeckung, dass es sich lohnt, zu schauen, was die #Vorfahren gemacht haben. Es war der Bruder ihres Urururgroßvaters, der unter Napoleon in den Krieg zog. Bei den #Nachforschungen stieß sie auf eine Vermisstenmeldung. Es gibt keine #Sterbeurkunde, dokumentiert ist aber, dass der junge Mann nicht zurückgekommen ist.
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Keine #Haftung des #Linksetzenden für das Setzen von Links auf rechtswidrige Inhalte, wenn vorherige #Nachforschungen, die zur Kenntnis der Rechtswidrigkeit geführt hätten, #unzumutbar waren.
Eine solche Unzumutbarkeit ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ermitteln.
LG Hamburg, Urteil vom 13.06.2017, 310 O 117/17
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